Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wiesnführungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über diese Seite getätigten Buchungen von Führungen und ersetzen ältere Versionen.
In den folgenden Bestimmungen ist unter Kunde der Besteller der Führung und unter Ihr Gästeführer Michael Polenz zu verstehen.
1. Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung der jeweiligen Führung ist in der dazugehörigen Tourenbeschreibungen enthalten. Ich behalte mir Änderungen aufgrund besonderer Gegebenheiten bei der jeweiligen Tour vor.
2. Honorar / Preise
Generell gelten die Preise, wie sie in der jeweiligen Tourenbeschreibung enthalten sind.
Bei Sonderführungen gelten die Preise nach Vereinbarung.
Zusatzhonorar bei Verlängerung der Führung bzw. Tour:
30 € je angefangene halbe Stunde
Wenn mehr als 3 Erwachsene eine Kinderführung begleiten, beträgt der Teilnahmepreis für jede weitere erwachsene Person 8 €.
Sofern abweichend hiervon ein anderes Honorar vereinbart wurde, hat diese individuelle Vereinbarung Vorrang; auf §305b, BGB wird hingewiesen (Vorrang der Individualabrede gegenüber den AGB).
Bei Verspätung der Gruppe wartet der Gästeführer 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Sollten die Teilnehmer zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, wird das vereinbarte Honorar zu 100 % berechnet.
Wünscht der Kunde Pausen während der Führung, so geht dies zu Lasten des vereinbarten Zeitrahmens. Sollte sich dadurch die Gesamtdauer der Führung bzw. der Tour verlängern, so fallen die oben angeführten Sätze pro angefangene halbe Stunde an.
Eintrittsgelder sind in den Gästeführerhonoraren nicht enthalten und vor Ort zu bezahlen.
3. Rücktritt durch den Gästeführer
Sofern aufgrund zwingender Gründe (z.B. Krankheit, etc). die Dienstleistung nicht erbracht werden kann, wird mit dem Auftraggeber Rücksprache gehalten.
Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann der Gästeführer von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Alternativ kann ein Widerruf auch digital über den Widerrufs-Button direkt von der Homepage aus gestartet werden.
Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt:
Kostenlose Stornierung des Auftrages bis 2 Wochen vor Beginn des Münchner Oktoberfestes.
Bei Auftragsstornierungen zwischen 2 Wochen und 1 Woche vor dem Beginn des Münchner Oktoberfestes wird ein Ausfallhonorar von 50 % berechnet.
Bei Auftragsstornierungen zwischen 1 Woche und 3 Werktagen vor dem Beginn des Münchner Oktoberfestes wird ein Ausfallhonorar von 75 % berechnet.
Bei Auftragsstornierungen von weniger als 3 Werktagen (72 Stunden) vor dem vereinbarten Termin wird das volle vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.
Als Beginn des Oktoberfestes gilt der Eröffnungssamstag, an dem um 12:00 Uhr die offizielle Eröffnung durch den Oberbürgermeister der Stadt München mit dem Anzapfen des ersten Bierfasses stattfindet.
Der Gästeführer behält sich hierbei vor, die vereinbarten und bereits erbrachten Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen (z.B. vorab besorgte Tickets, etc.)
Bleibt der Auftraggeber am Leistungstag der gebuchten Leistung fern oder nimmt sie aus Gründen, die der Gästeführer nicht zu verantworten hat, nicht wahr, wird der im Vertrag vereinbarte Preis in voller Höhe in Rechnung gestellt. Hieraus ergibt sich kein Recht des Kunden auf Nachholung der Führung zu einem späteren Zeitpunkt.
Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Kunden ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig. Nimmt der Kunde einzelne Leistungen nach Beginn der Führung infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen Gründen, die der Gästeführer nicht zu verantworten hat, nicht oder nicht in vollem Umfange wahr, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des vereinbarten Preises.
5. Maximale Gruppengröße
- Die Gruppengröße bei Rundgängen für Erwachsene über das Oktoberfest beträgt maximal 15 Teilnehmer.
- Die Gruppengröße bei Rundgängen für Kinder und Schulklassen über das Oktoberfest beträgt maximal 30 Kinder (einer Klasse) und 3 erwachsenen Begleitpersonen.
- Nach Absprache kann die maximale Anzahl der Begleitpersonen individuell an die Gruppengröße angepasst werden. Für jede weitere erwachsene Begleitperson ist die Höhe des Teilnahmepreises Ziffer 2 zu entnehmen.
6. Urheberrecht und andere Rechte des Auftragnehmers
Bild und Tonaufnahmen des Auftragnehmers sowie Mitschnitte und Tonaufnahmen des Führungsinhaltes sind nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer gestattet wurde. Ausgegebenes Bild und Lehrmaterial darf ohne Zustimmung des Auftragnehmers auf keine Weise vervielfältigt werden.
7. Haftung
Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Gästeführer ist von jeglicher Haftung freigestellt.
Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.
8. Hygienekonzept
- Das Hygienekonzept basiert auf Grundlage der jeweils aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
- Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern
- Tragen des Mund-Nasenschutzes in allen vorgegebenen öffentlichen und in geschlossenen Räumen
- Namentliche Erfassung aller Teilnehmer mit Kontaktdaten
- Gruppengröße entsprechend der behördlichen Vorgaben im Außenraum und im Innenraum entsprechend den Hygienekonzepten der jeweiligen Örtlichkeit
9. Geltendes Recht
Sofern nichts anderes in diesen AGB bestimmt oder schriftlich zwischen Kunden und Gästeführer vereinbart ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Gästeführer ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.